Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB)
Stand: 10/2022
§1 Anwendungsbereich, allgemeine Regelungen
(1) Diese Allgemeinen Leistungsbedingungen (nachstehend „Bedingungen“) gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen von kernpunkt. Entgegenstehende und/oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden gegenüber kernpunkt keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn kernpunkt von jenen Bedingungen Kenntnis hat oder ihren vertraglichen Verpflichtungen vorbehaltlos nachkommt.
(2) Die Bedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
§2 Angebot, Vertragsschluss, Leistungsumfang
(1) Sämtliche Angebote von kernpunkt sind freibleibend und unverbindlich. Die Präsentation einer Leistung stellt kein bindendes Angebot dar. Die Bestellung von Gegenständen und/oder Leistungen durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn kernpunkt einen Auftrag schriftlich oder in Textform bestätigt oder den Auftrag ausführt.
(2) Der Umfang und die Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag sowie gegebenenfalls aus der entsprechenden Leistungsbeschreibung und ergänzenden Unterlagen von kernpunkt.
(3) Soweit nicht im Auftrag anders bestimmt, besteht kein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte oder verbesserte Platzierung von Werbemitteln auf bestimmten Internetseiten, auf eine bestimmte Dauer der Werbemitteleinblendung, auf eine bestimmte Domain oder verbessertes Ranking einer Internetseite bei den Suchmaschinen, auf bestimmte sonstige Positionierungen, verbesserte Zugriffszahlen, Klickraten, oder Sichtkontakte. Der Wirkung der von kernpunkt getroffenen Maßnahmen hängt von einer Vielzahl nicht beeinflussbarer Faktoren ab (z.B. Google Algorithmus, Maßnahmen von Wettbewerbern), sodass ein bestimmter Erfolg nicht gewährleistet werden kann.
(4) Bei kreativ-gestalterischen Auftragsinhalten besteht für kernpunkt im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit, soweit keine ausdrückliche Vereinbarung über die Ausführung getroffen ist.
(5) Öffentliche Äußerungen von kernpunkt oder deren Gehilfen, insbesondere in der Werbung stellen keine Beschreibungen der Beschaffenheit, der Leistungen oder eine Garantie derselben dar.
(6) Mit der Auftragserteilung stimmt der Vertragspartner zu, von kernpunkt u.a. auf der Website und über diverse Socialmedia-Kanäle als Referenz geführt zu werden.
§3 Nutzungsrechte des Kunden
(1) Soweit kernpunkt für den Kunden Internetseiten und/oder Socialmedia-Auftritte erstellt, liegen gegebenenfalls an der Internetseite sowie eingebundenen Elementen und/oder am Socialmedia-Auftritt entstehende Urheberrechte bei kernpunkt. Sämtliche Nutzungsrechte hieran für alle bekannten oder unbekannten Nutzungsarten räumt kernpunkt ausschließlich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich dem Kunden ein. Die Rechteeinräumung wird gemäß § 158 Abs. 1 BGB erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung (vgl. § 5 und § 6) wirksam.
(2) Soweit kernpunkt für den Kunden Fremdmaterial bereitstellt, hat der Kunde die hierfür jeweils geltenden Beschränkungen des Nutzungsrechts zu beachten. Für Internetseiten bereitgestellte Materialien dürfen in der Regel nicht im Rahmen anderer Internetseiten oder anderer Medien verwendet werden. kernpunkt haftet nicht für Überschreitungen des Nutzungsrechts durch den Kunden.
§4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist im Hinblick auf die von kernpunkt geschuldete Leistung zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Der Kunde hat Unterlagen, Materialien (u.a. Fotos, Logos, Bilder, Texte) und Informationen, die zur Ausführung der auftragsgemäßen Leistung durch kernpunkt erforderlich sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß, so sind die hieraus resultierenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen.
(2) kernpunkt ist zu Nachforschungen und Nachfragen hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Kunden (vgl. § 4 Abs. 1) nicht verpflichtet. kernpunkt wird den Kunden auf erkannte Unrichtigkeiten und Widersprüche hinweisen. Der Kunde versichert, dass die von ihm gemachten Angaben sowie bereitgestellte Unterlagen, Materialien und Informationen keine gegen die guten Sitten oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßende Inhalte enthalten oder auf solche verlinken. kernpunkt behält sich vor, die Schaltung oder Auslieferung von Werbemitteln jederzeit abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn Hinweise darauf vorliegen, dass Werbemittel oder Zielseiten, auf die die Werbemittel verweisen, rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen. Dies gilt auch, wenn die betreffenden Werbemittel bereits geschaltet worden sind.
(3) Sofern kernpunkt Werbeinhalte, Materialien, Texte etc. nach eigenem Ermessen festlegt, ist der Kunde im Rahmen der Abnahme (vgl. § 7) zur Prüfung und Freigabe der Angaben und Inhalte verpflichtet.
(4) Dem Kunden ist bewusst, dass Werbemaßnahmen nach gesetzlichen Bestimmungen gegebenenfalls einer gesonderten Kennzeichnungspflicht unterfallen und dass nach den gesetzlichen Bestimmungen redaktionelle Inhalte von werblichen Inhalten getrennt werden und hinsichtlich einer werblichen Natur kenntlich gemacht werden müssen.
(5) Der Kunde bevollmächtigt kernpunkt, soweit dies Teil der beauftragten Leistung ist (z.B. zum Zwecke der Übermittlung und Veröffentlichung der Unternehmensdaten und ggfs. Unternehmensclips gegenüber Verzeichnissen, Einrichten eines bzw. Optimierung von bestehenden Google oder Bing Ads Konten oder Socialmedia- Auftritten, Hosting), im Namen des Kunden aufzutreten. Soweit bestimmte Verzeichnisse/soziale Netzwerke/Google oder Bing Ads nach Übermittlung der Unternehmensdaten oder Einrichtung eines Kontos/Profils eine Mitwirkungshandlung des Auftraggebers (z.B. Aktivierungslink, Eintragung eines Codes in Webverzeichnis etc.) verlangen, um den Eintrag/das Konto/das Profil oder Teile davon final freizuschalten, ist dies Pflicht des Kunden.
§5 Preise
Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
§6 Zahlungsbedingungen
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden dem Kunden die Leistungen von kernpunkt nach deren Erbringung, bei der Lieferung von Gegenständen nach deren Lieferung, in Rechnung gestellt. kernpunkt behält sich vor, Rechnungen elektronisch an den Kunden zu versenden. Im Projektgeschäft kann kernpunkt auch Anzahlungen verlangen oder Teilrechnungen stellen.
(2) Die Rechnungen von kernpunkt sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Danach kommt der Kunde gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB in Verzug. Die Rechtsfolgen bestimmen sich nach § 288 BGB.
(3) Sollte der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen, ist kernpunkt berechtigt, die Leistung ganz oder teilweise bis zur Zahlung der fälligen Beträge oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Bei Neukunden oder falls Zahlungsverzug des Kunden mit anderen Forderungen von kernpunkt vorliegt, behält kernpunkt sich vor, ausschließlich gegen Vorkasse zu leisten.
(4) Ist kernpunkt zur Vorleistung verpflichtet und wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass eine wesentliche Verschlechterung im Vermögen des Kunden eintritt, die die Zahlung gefährdet, insbesondere wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird, darf kernpunkt bis zur Bewirkung der Zahlung oder einer Sicherheitsleistung, unbeschadet sonstiger Rechte, die Leistung verweigern. kernpunkt ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde nicht binnen angemessener Frist die Rechnungen gezahlt oder Sicherheit geleistet hat.
(5) kernpunkt ist berechtigt, gegen sämtliche Forderungen, die dem Kunden gegen kernpunkt zustehen, mit allen kernpunkt gegen den Kunden zustehenden Forderungen aufzurechnen.
(6) Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, durch kernpunkt nicht bestritten oder anerkannt wurden.
(7) Bei mehreren fälligen Forderungen behält kernpunkt sich das Recht vor, eine Zahlung, Ratenzahlung oder Anzahlung des Kunden zunächst zur Tilgung der Schuld zu verwenden, welche die geringste Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren zur Tilgung der älteren Schuld und unter gleich alten zur verhältnismäßigen Tilgung.
(8) Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Ansprüche aus diesem Vertrag ohne vorherige Zustimmung durch kernpunkt an Dritte abzutreten.
(9) Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig.
(10) Für Lieferungen und Leistungen an Kunden im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, dass im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden alle Kosten der Rechtsverfolgung durch kernpunkt, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu Lasten des Kunden gehen.
§7 Abnahme
(1) Sofern im Hinblick auf die von kernpunkt geschuldeten Leistungen eine Abnahme gesetzlich vorgeschrieben ist oder die Parteien eine solche vereinbart haben, erfolgt diese auf Aufforderung von kernpunkt in Textform durch den Kunden.
(2) Nach Aufforderung in Textform durch kernpunkt hat der Kunde kernpunkt gegenüber unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Aufforderung die Abnahme oder eine Abnahmeverweigerung schriftlich oder in Textform zu erklären. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zu einer Abnahmeverweigerung. Nach Ablauf dieser Frist gilt die von kernpunkt zur Abnahme angebotene Leistung als vom Kunden abgenommen (entsprechend § 640 Abs. 2 Satz 1 BGB), sofern der Kunde ohne sachlichen Grund die Abnahme nicht vorgenommen oder die Erklärung der Abnahme verweigert hat.
(3) Die Abnahme gilt auch als eingetreten, wenn der Kunde die erbrachten Lieferungen und/oder Leistungen nutzt, in Betrieb bzw. in Gebrauch nimmt.
§8 Liefer- und Leistungstermine, Verzug
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Lieferungen auf Kosten des Kunden an den Sitz des Kunden.
(2) Die Gefahr geht mit Übergabe an den Spediteur auf den Kunden über.
(3) Zeitliche Vorgaben, insbesondere von kernpunkt benannte Termine zur Erbringung der Leistungen, sind nur dann bindend, wenn sie von kernpunkt ausdrücklich als bindend vereinbart sind. kernpunkt ist nicht verpflichtet, bestätigte Leistungstermine einzuhalten, sofern Informationen oder Mitwirkungshandlungen seitens des Kunden nicht innerhalb der vereinbarten Fristen zugehen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.
(4) Leistungstermine verlängern sich angemessen in den Fällen, in denen Hindernisse vorliegen, die kernpunkt nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Störungen in der Energieversorgung, Arbeitskampf oder behördlichen Maßnahmen. Ist die Leistung auch innerhalb der verlängerten Frist nicht verfügbar, ist kernpunkt berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich erstattet. kernpunkt wird den Kunden von derartigen Leistungshindernissen unverzüglich unterrichten.
(5) Gerät der Kunde mit der Annahme der vertragsgemäßen Leistung in Verzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist kernpunkt berechtigt, den kernpunkt entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Gegenstände in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Weitergehende Rechte und Ansprüche von kernpunkt bleiben vorbehalten.
(6) Sollte der Kunde trotz des Verstreichens einer angemessenen Nachfrist die Gegenstände oder Leistung nicht annehmen, so ist kernpunkt berechtigt, dem Kunden 50% des Preises als Mindestschaden in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
(7) kernpunkt ist zu Teillieferungen/Teilleistungen berechtigt, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrags ist für den Kunden nicht zumutbar. Teillieferungen/Teilleistungen können gesondert berechnet werden.
(8) kernpunkt ist berechtigt, Lieferung und Leistung durch Drittunternehmen in Unterauftrag erbringen zu lassen.
(9) Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gemäß §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen.
§9 Untersuchungs- und Rügepflicht
Nach Durchführung der Abnahme ist die Rüge von Mangeln, die bei dieser Abnahme erkennbar waren, ausgeschlossen.
§10 Gewährleistung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, kernpunkt ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Mängelbeseitigung zu geben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde kernpunkt die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
(2) Die Verjährungsfrist für sämtliche Gewährleistungsansprüche, einschließlich für sämtliche in § 445 a BGB genannten Rückgriffsansprüche, beträgt 24 Monate und beginnt mit Gefahrübergang. Im Falle vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzungen oder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Verjährungsregeln.
(3) Aus unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangen des Kunden entstandene Kosten (insbesondere Prüfkosten) sind kernpunkt vom Kunden zu ersetzen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
(4) Erbringt kernpunkt außerhalb des Bereichs der Sachmängelhaftung Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß oder begeht kernpunkt eine sonstige Pflichtverletzung, so hat der Kunde dies gegenüber kernpunkt stets schriftlich oder in Textform zu rügen und kernpunkt eine Nachfrist einzuräumen, innerhalb derer kernpunkt Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistung oder dazu gegeben wird, in sonstiger Weise Abhilfe zu schaffen. Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die in § 11 (Haftung) festgelegten Grenzen.
(5) Weitere Ansprüche des Kunden sind nach Maßgabe des § 11 (Haftung) ausgeschlossen.
§11 Haftung
(1) Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet kernpunkt dem Grunde nach im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (i) für alle schuldhaft zugefügten Personen-, Sach- und Vermögensschäden und (ii) auch ohne Verschulden, soweit die Haftung nach dem Gesetz zwingend ist, wie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Ist kernpunkt hiernach gemäß vorstehendem § 11 Abs. 1 für einen Schaden des Kunden verantwortlich, so gilt:
(i) Der Höhe nach ist die Haftung von kernpunkt auf den vertragstypisch zu erwartenden Schaden begrenzt.
(ii) Eine Haftung von kernpunkt für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Regressansprüche der Kunden und/oder Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gemäß § 11 Abs. 2 gelten nicht:
(i) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
(ii) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
(iii) im Falle zwingender gesetzlicher Vorschriften wie dem Produkthaftungsgesetz und
(iv) beim Fehlen einer garantierten Beschaffenheit, wenn und soweit die Garantie gerade bezweckt, den Kunden gegen Schäden, die nicht an den gelieferten Gegenständen selbst entstanden sind, abzusichern.
(4) Die Haftung von kernpunkt wegen vorübergehender, kurzzeitiger Ausfälle der Kunden-Systeme (z.B. wegen Wartungsarbeiten) oder Fehlern externer Dritter (Hosting) ist ausgeschlossen.
(5) kernpunkt hat keinen Einfluss auf die Beurteilungskriterien und Maßgaben sowie Entscheidungen der Betreiber von Suchmaschinen, suchmaschinenrelevanter Kataloge und Dienste. kernpunkt übernimmt insoweit keine Haftung für die Auswirkungen der auftragsgemäß erbrachten Leistung im Bereich Content, Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenmarketing etc., insbesondere nicht für
(i) eine Verschlechterung der Platzierung von Werbemitteln auf bestimmten Internetseiten;
(ii) eine Verkürzung der Dauer der Werbemitteleinblendung;
(iii) eine Verschlechterung des Rankings einer Internetseite;
(iv) eine Verschlechterung sonstiger Positionierungen, Zugriffszahlen, Klickraten, oder Sichtkontakte oder
(v) den Ausschluss von Suchmaschinen und Ergebnislisten.
(6) kernpunkt haftet nicht für die markenrechtliche, namensrechtliche, kartellrechtliche und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der auftragsgemäß erbrachten Leistung und/oder Lieferung und schuldet insbesondere keine Recherche oder Beratung in Bezug auf etwaige Rechtsverletzungen. Der Kunde verzichtet auf Ansprüche oder Rechte wegen der Verletzung des Namens-, Marken-, Patent- und Wettbewerbsrechts oder sonstiger Rechter Dritter gegen kernpunkt wegen einer auftragsgemäßen erbrachten Lieferung und/oder Leistung.
(7) Eine Haftung von kernpunkt für die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter in Bezug auf vom Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen, Inhalte, Informationen, Materialien etc. ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt kernpunkt insoweit von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei.
(8) Eine Haftung von kernpunkt ist ausgeschlossen, sofern Websites bzw. Onlineshops auf Grundlage eines nicht abgeschlossenen Wartungsvertrages wegen fehlender Plugin- bzw. CSS Updates durch externe Dritte (Hacker) befallen wird.
(9) Soweit die Haftung von kernpunkt ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von kernpunkt.
§12 Höhere Gewalt
(1) Ungeachtet der Vorschriften zu § 11 (Haftung) ist kernpunkt nicht verantwortlich und haftet somit nicht für jegliche Störung oder Verzögerung der Erfüllung irgendeines Teils dieses Vertrags, die auf Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere Streik, Arbeitskämpfen und/oder behördlichen Maßnahmen, beruhen. kernpunkt ist in einem solchen Fall berechtigt, die Lieferung und/oder Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben und, sollten diese Ereignisse für mehr als 30 Tage andauern, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
(2) Der höheren Gewalt stehen unvorhergesehene Umstände, z.B. Betriebsstörungen und Nachbehandlung gleich, die von kernpunkt nicht zu vertreten sind und kernpunkt die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen; den Nachweis dafür hat kernpunkt zu führen.
§13 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Soweit nicht schriftlich oder in Textform abweichend vereinbart, sind befristete oder unbefristete Verträge von jeder Partei schriftlich oder in Textform spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats kündbar. Es gelten die § 620 BGB ff. bzw. § 621 Nr.3 BGB, § 623 BGB.
(2) Für die bis zum Vertragsende ausgeführten Leistungen ist die volle Vergütung zu zahlen. Für die infolge der vorzeitigen Beendigung nicht mehr auszuführenden Leistungen entfällt die Vergütung insoweit, als kernpunkt dadurch Aufwendungen erspart und/oder durch anderweitige Verwendung der damit frei gewordenen Kräfte Einkünfte erzielt hat oder böswillig zu erzielen unterlassen hat.
§14 Vertraulichkeit
(1) Der Kunde wird alle von kernpunkt offengelegten Unterlagen (dazu zählen auch Abbildungen, Modelle, Daten, Konzepte, Kalkulationen, Entwürfe) und Kenntnisse, die er aus der Geschäftsverbindung erhält, nur für den Vertragszweck verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse gegenüber Dritten geheim halten, wenn kernpunkt sie als vertraulich bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat.
(2) Diese Verpflichtung beginnt ab erstmaligem Erhalt der Unterlagen oder Kenntnisse und endet 36 Monate nach Ende der Geschäftsverbindung.
(3) kernpunkt ist berechtigt, den Kunden im Rahmen der Eigenwerbung, insbesondere auch als Referenz, zu nennen.
§15 Datenschutz
Die aktuelle Fassung unserer Datenschutzerklärung ist im Internet unter der Adresse https://www.kernpunkt-gpm.de/datenschutz veröffentlicht.
§16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
(1) Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche UN-Kaufrecht (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) findet keine Anwendung.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder in Zusammenhang damit ist Sitz der kernpunkt Gesellschaft. Ungeachtet dieser Gerichtsstandsvereinbarung kann kernpunkt den Kunden auch an seinem Geschäftssitz verklagen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Sitz von kernpunkt der jeweilige Erfüllungsort.
§17 Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so verpflichten sich die Vertragspartner, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck weitgehend erreicht wird.